Letzte Aktualisierung am 26. April 2024
E-Auto-Förderung für Privatpersonen und Unternehmen 2024: So profitieren Sie von der E-Mobilitätsoffensive
Sie planen die Anschaffung eines E-Autos? Dann herzlichen Glückwunsch! Denn: Der Umstieg von einem Benziner oder einem Dieselfahrzeug auf ein Elektroauto lohnt sich gleich aus mehreren Gründen.
Sie leisten nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern sparen auch noch Geld. Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen wird von der österreichischen Bundesregierung nämlich finanziell unterstützt.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie hoch die einzelnen Förderungen sind und wie Sie diese im Zuge der E-Mobilitätsoffensive beantragen können.
Hier finden Sie Infos, die Ihnen beim Vergleich helfen werden:
E-Auto-Förderung in Österreich: Das ist die E-Mobilitätsoffensive 2024
Um den eingeschlagenen Kurs in Richtung Dekarbonisierung fortzusetzen, stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) jährlich ein Budget für die E-Mobilitätsförderung zur Verfügung.
Standen im vergangenen Jahr noch 95 Millionen Euro zur Verfügung, beträgt die Gesamtsumme 2024 sogar 114,5 Millionen Euro. Der Beitrag ergibt sich aus dem E-Mobilitätsbonusanteil des Klimaschutzministeriums sowie einem zusätzlichen Anteil der Kfz- und Zweiradimporteure.
E-Fahrzeug-Förderangebote für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine: Wer wird gefördert?
Förderanträge können von Unternehmen und unternehmerischen Organisationen aller Art sowie von öffentlichen Gebietskörperschaften, Vereinen und konfessionellen Einrichtungen gestellt werden.
Was wird gefördert?
Die Anschaffung von Elektroautos, Elektrozweirädern, Elektroleichtfahrzeugen und Elektrotransporträdern. Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Überdies wird die Beschaffung von E-Ladeinfrastruktur gefördert.
Bei den Fördersätzen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine handelt es sich um Pauschalfördersätze, die auf maximal 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettobetrag) begrenzt sind. Bedeutet: Bei geringen Investitionskosten werden die Pauschalbeträge reduziert.

Elektro-PKW
2024 werden PKW nur noch für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis bezuschusst!
Gefördert wird die Anschaffung von Neufahrzeugen zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 und ≤2,0 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht), jeweils BEV und FCEV.
Fahrzeuge der Klasse M1 mit einem Bruttolistenpreis (Basismodell) von mehr als 60.000 Euro, Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV), E-Autos mit Reichweitenverlängerung (REEV) und Range Extender (REX) sind nicht antragsberechtigt.
Bei notwendigen Anpassungen (z. B. dem Umbau und damit verbundener Reduzierung der Sitzplätze von ehemaligen 7-plus-1-E-Fahrzeugen für soziale Einrichtungen) gelten die Fördersätze für E-Kleinbusse.

Elektro-Kleinbusse
Dieser Bereich umfasst E-Kleinbusse der Klasse M1 (zugelassen für mindestens 7 plus 1 Personen) mit mehr als 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht sowie E-Kleinbusse der Klasse M2.
Schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge und E-Busse
Infrage kommen schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sowie elektrisch angetriebene Busse der Klasse M3. E-Sonderfahrzeuge werden gesondert betrachtet.

E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder
Unterstützt werden neue E-Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e sowie alle E-Zweiräder mit reinem Elektroantrieb der Fahrzeugklassen L1 e (E-Mopeds) und L3e (Elektromotorräder). E-Bikes werden nicht gefördert.
Wallboxen und E-Ladestationen
Die Förderung ist unabhängig vom Kauf eines Elektrofahrzeugs und kann separat beantragt werden. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind unter anderem …
Betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang: Die Installation hat durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb zu erfolgen, bei Ladeleistungen über 3,6 kVA ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig. Bei Mehrfamilienhäusern sind auch Kosten für die bauliche Basisinfrastruktur förderfähig, nicht jedoch die Netzentgelte.
Öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur mit diskriminierungsfreiem Zugang: Ladepunkte sind bei der E-Control zu registrieren und die Tarife transparent auszuweisen. Faire Roaminggebühren sind ebenso wichtig wie die Vorbereitung internationaler Standards für die Kommunikation zwischen Elektroautos und Ladestationen. Überdies müssen Preise und Nutzungsbedingungen diskriminierungsfrei gestaltet werden.
Für detaillierte Informationen zum Bonus für E-Ladeinfrastruktur haben wir in einem eigenen Artikel für Sie zusammengestellt: Wallbox-Förderungen Österreich.
Sie möchten nachhaltig fahren, ohne sich ein eigenes E-Fahrzeug zu kaufen? Dann empfehlen wir Ihnen Flexirent, unser Auto-Abo ab 1 Monat Mietdauer, oder Selectrent, unsere Alternative zum Operating Leasing (ab 24 Monaten Mietdauer). Sie können beispielsweise einen E-Skoda mieten, bezahlen lediglich eine monatliche Flatrate, in der alle fahrzeugrelevanten Kosten und Services enthalten sind, und können das Fahrzeug
Überblick: Wie hoch sind die einzelnen Fördersätze?
Elektro-PKW (nur für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, Taxis und E-Carsharing)
| Bundesförderung | Importeursanteil | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
|---|---|---|---|
| E-PKW mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1≤2,0 to hzG | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 2.000 Euro |
E-Leichtfahrzeuge und E-Mopeds und E-Motorräder
| Bundesförderung | Importeursanteil | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
|---|---|---|---|
| E-Mopeds (L1e) | 600 Euro | 350 Euro | 950 Euro |
| E-Leichtmotorräder (L3e ≤11 kW) | 1.200 Euro | 500 Euro | 1.700 Euro |
| E-Motorräder (L3e >11 kW) | 1.500 Euro | 800 Euro | 2.300 Euro |
| E-Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e) | 1.300 Euro | - | 1.300 Euro |
| Leichte E-Nutzfahrzeuge (N1) >2,0 to* und ≤2,5 to | 4.000 Euro | 2.000 Euro | 6.000 Euro |
| Leichte E-Nutzfahrzeuge (N1) >2,5 to | 8.000 Euro | 2.000 Euro | 10.000 Euro |
Elektro-Kleinbusse
| Bundesförderung | Importeursanteil | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
|---|---|---|---|
| E-Kleinbusse (M1) zugelassen für mindestens 7+1 Personen und >2,0 to und ≤2,5 to | 4.000 Euro | 2.000 Euro | 6.000 Euro |
| E-Kleinbusse (M1) zugelassen für mindestens 7+1 Personen und >2,5 to | 8.000 Euro | 2.000 Euro | 10.000 Euro |
| E-Kleinbusse (M2) mehr als 9 zugelassene Personen inkl. Fahrer und ≤5,0 to | 18.000 Euro | 2.000 Euro | 20.000 Euro |
Schwere E-Nutzfahrzeuge und E-Busse
| Bundesförderung | Importeursanteil | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
|---|---|---|---|
| Elektrisch betriebene Sonderfahrzeuge | Berechnung im Einzelfall | - | Berechnung im Einzelfall |
| Schwere E-Nutzfahrzeuge (N2) | 22.000 Euro | 2.000 Euro | 24.000 Euro |
| Schwere E-Nutzfahrzeuge (N3) | 65.000 Euro | 7.000 Euro | 72.000 Euro |
| E-Bus (M3) bis zu 39 zugelassene Personen inkl. Fahrer | 52.000 Euro | - | 52.000 Euro |
| E-Bus (M3) mehr als 39 und bis zu 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer | 78.000 Euro | - | 78.000 Euro |
| E-Bus (M3) mehr als 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer | 130.000 Euro | - | 130.000 Euro |
Quelle: Österreichischer Klimafonds. Die Gesamtsumme der E-Mobilitätsförderungen ergibt sich aus dem E-Mobilitätsbonus-Anteil des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sowie dem Importeursanteil.
Förderangebote für Privatpersonen: Wer kann einreichen?
46 Millionen Euro der insgesamt 114,5 Millionen Euro im Fördertopf stehen für Privatpersonen zur Verfügung. Bedeutet: Der Antrag kann gestellt werden, wenn die Rechnung auf eine Privatperson ausgestellt wird.
Das Angebot gilt nur für Neufahrzeuge sowie E-Autos, die bereits beim Händler in Betrieb waren, unter anderem E-Vorführwägen und E-Fahrzeuge mit Tageszulassungen.
Gebrauchtfahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen. Bei Fahrzeugen mit Tageszulassungen dürfen zwischen dem Zeitpunkt der Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum maximal 15 Monate liegen.
Die Aktion „E-Mobilität für Private“ ist nicht mit weiteren Bundesförderungen kombinierbar. Zusätzliche Förderungen der Bundesländer und Gemeinden dürfen allerdings sehr wohl beantragt werden, sofern möglich.

Elektro-PKW
Eine Förderung kann für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Klasse M1) sowie zur Güterbeförderung (Klasse N1) beantragt werden. Infrage kommen Autos mit reinem Elektroantrieb (BEV), mit Brennstoffzellenantrieb (FCEV) und Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV).
PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sowie mit einer E-Reichweite von unter 60 km nach WLTP werden nicht gefördert.

E-Leichtfahrzeuge und E-Mopeds und E-Motorräder
Die E-Mobilitätsförderung für leichte Elektro-Nutzfahrzeuge betrifft die Klassen L2e, L5e, L6e, L7e. Die Förderaktion für E-Zweiräder umfasst E-Mopeds der Klasse L1e sowie E-Motorräder der Klasse L3e.
Wallboxen und E-Ladestationen
Die Förderung von E-Ladestationen für Privathaushalte umfasst kommunikationsfähige Wallboxen und intelligente Ladekabel, die den Kommunikationsstandard OCPP oder Modbus unterstützen. OCPP-fähige Wallboxen sind sowohl als Einzelanlagen als auch als Teil von Gemeinschaftsanlagen in Mehrfamilienhäusern förderfähig, wobei mehrere Ladestationen über einen Stromanschluss zu einem Verbund zusammengeschlossen werden können.
Nicht förderfähig sind Netzentgelte, Installationskosten für Ladestationen ohne direkten Netzanschluss, Ladeinfrastruktur im Lieferumfang eines Fahrzeugs, Ladeinfrastruktur ohne Abrechnung bzw. ohne Preis sowie Steckdosen.
Weitere Infos sowie die genauen Fördersätze für Wallboxen und E-Ladestationen finden Sie hier: Wallbox-Förderungen Österreich.
Fördersätze im Überblick
Elektro-PKW
| Bundesförderung | Importeursanteil | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
|---|---|---|---|
| PKW mit BEV und FCEV | 3.000 Euro | 2.000 Euro | 5.000 Euro |
Elektro-Zweiräder
| Bundesförderung | Importeursanteil | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
|---|---|---|---|
| E-Moped (L1e) | 600 Euro | 350 Euro | 950 Euro |
| E-Motorrad (L3e > 11 kW) | 1.800 Euro | 500 Euro | 2.300 Euro |
| E-Motorrad (L3e ≤ 11 kW) | 1.200 Euro | 500 Euro | 1.700 Euro |
| E-Moped (L1e) | 450 Euro | 350 Euro | 800 Euro |
E-Leichtfahrzeuge
| Bundesförderung | Importeursanteil | Gesamtförderung pro Fahrzeug | |
|---|---|---|---|
| E-Leichtfahrzeug (L2e, L5e, L6e, L7e) | 1.300 Euro | 1.300 Euro |
Quelle: Österreichischer Klimafonds
So funktioniert die Beantragung
- Registrierung: Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie sich zunächst auf der Online-Plattform der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting) registrieren. Dazu benötigen Sie lediglich eine E-Mail-Adresse.
- Antragstellung: Nach der Registrierung bleiben Ihnen 36 Wochen, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. Hierbei legen Sie alle geforderten Unterlagen vor, die Sie für eine Förderung befähigen.
- Auszahlung: Im letzten Schritt werden die eingegangenen Dokumente von den zuständigen Stellen geprüft. Sofern alles in Ordnung ist, erfolgt die Freigabe durch den Klima- und Energiefonds.
Wichtig für Unternehmer: Der Bundeszuschuss wird nur gewährt, wenn der begleitende Bonus des Importeurs oder Sportfachhändlers auf der Rechnung oder im Leasingvertrag vermerkt ist.
Die Förderaktion läuft maximal bis zum 31. März 2025, sofern das Budget nicht zuvor ausgereizt wurde. Sobald es Neuigkeiten über Ergänzungen, Aufstockungen oder Verlängerungen gibt, werden wir Sie darüber an dieser Stelle in Kenntnis setzen.
Ihr neuer Firmenwagen oder ganzer Fuhrpark
im Selectrent-Abo – in 1, 2, 3, 4 einfachen Schritten
Füllen Sie das Formular aus und beschreiben sie uns Ihr Wunsch-Fahrzeug bzw. Modell
Unsere Kundenberater nehmen Kontakt mit Ihnen auf und besprechen Ihre Wünsche
Sie erhalten ein individuelles Angebot für Ihr Wunschfahrzeug
Sie können sich auf die Lieferung Ihres neuen Autos bis vor die Haustür freuen
Häufige Fragen und Antworten
Ich möchte mein Fahrzeug sowohl privat als auch gewerblich nutzen. Muss ich einen Antrag als Unternehmen oder als Privatperson stellen?
In diesem Fall muss die Rechnung auf ein Unternehmen ausgestellt ist.
Sind auch gebrauchte Elektrofahrzeuge förderfähig oder gilt die Förderung nur für Neufahrzeuge?
Gebrauchtfahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Aktion gilt nur für Neufahrzeuge und Modelle, die bereits beim Händler in Betrieb waren. Dazu zählen Vorführwagen, Tageszulassungen sowie Dienstwagen.
Mein Fahrzeug ist im Ausland zugelassen. Kann ich für dieses Fahrzeug eine Förderung beantragen?
Nein. Die Förderungsaktion gilt nur für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die im Inland zugelassen sind.



